VwGH 18.12.1952, 1012/52
VwGH 18.12.1952, 1012/52
Rechtssatz
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Norm | BRG §2 Abs1; |
RS 1 | An verschiedenen Orten betriebene Teile eines Unternehmens, denen innerhalb des Gesamtunternehmens besondere Erzeugungsaufgaben zukommen, sind, auch wenn sie rechtlich Bestandteile des Unternehmens sind, jede für sich Betrieb im Sinne des § 2 Abs 1 BRG, und zwar auch dann, wenn sie verwaltungsmäßig von einer Zentralstelle aus gelenkt werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1952:1952001012.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-53630