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VwGH 18.12.1952, 1012/52

VwGH 18.12.1952, 1012/52

Rechtssatz


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Norm
BRG §2 Abs1;
RS 1
An verschiedenen Orten betriebene Teile eines Unternehmens, denen innerhalb des Gesamtunternehmens besondere Erzeugungsaufgaben zukommen, sind, auch wenn sie rechtlich Bestandteile des Unternehmens sind, jede für sich Betrieb im Sinne des § 2 Abs 1 BRG, und zwar auch dann, wenn sie verwaltungsmäßig von einer Zentralstelle aus gelenkt werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1952:1952001012.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-53630