VwGH 09.03.1972, 1009/71
VwGH 09.03.1972, 1009/71
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Hat ein Beschuldigter in einem Verwaltungsstrafverfahren eine eigenberechtigte Person ermächtigt, Zustellungen aller Art anzunehmen, dann sind Beschuldigtenladungsbescheide an diese zuzustellen. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2253/63 E VS VwSlg 6634 A/1965 RS 1 |
Normen | |
RS 2 | Wird eine Bevollmächtigung zur Annahme von Zustellungen der Postanstalt durch eine Postvollmacht nachgewiesen, dann ist der Bevollmächtigte berechtigt, die in der Postvollmacht einzeln genannten Postsendung - unter welche auch zu eigenen Handen zuzustellende Schriftstücke fallen - für den Adressaten zu übernehmen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1972:1971001009.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-53624