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VwGH 09.03.1972, 1009/71

VwGH 09.03.1972, 1009/71

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Hat ein Beschuldigter in einem Verwaltungsstrafverfahren eine eigenberechtigte Person ermächtigt, Zustellungen aller Art anzunehmen, dann sind Beschuldigtenladungsbescheide an diese zuzustellen.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2253/63 E VS VwSlg 6634 A/1965 RS 1
Normen
BAO §101 Abs4 Satz1 impl;
PO §133 idF 1968/291;
PO §150 idF 1968/291;
RS 2
Wird eine Bevollmächtigung zur Annahme von Zustellungen der Postanstalt durch eine Postvollmacht nachgewiesen, dann ist der Bevollmächtigte berechtigt, die in der Postvollmacht einzeln genannten Postsendung - unter welche auch zu eigenen Handen zuzustellende Schriftstücke fallen - für den Adressaten zu übernehmen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1971001009.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-53624