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VwGH 16.05.1956, 1007/55

VwGH 16.05.1956, 1007/55

Rechtssatz


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Norm
RS 4
Die Unterlassung einer erstinstanzlichen Mitteilung, in welchen Punkten von der Erklärung des Steuerpflichtigen abgewichen werden soll, kann im Rechtsmittelverfahren behoben werden. *

E , 1007/55 #4

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1956:1955001007.X04
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-53612