VwGH 15.06.1972, 1005/71
VwGH 15.06.1972, 1005/71
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Auch die Einlage des stillen Gesellschafters begründet eine Forderung, die eine Beteiligung am Gewinn gewährt. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie VwGH Erkenntnis 1971/11/25 0980/71 1 |
Normen | |
RS 2 | Die auch als Gründungssteuer bezeichnete Gesellschaftsteuer will grundsätzlich jeden Ersterwerb von Gesellschaftsrechten an inländischen Kapitalgesellschaften erfassen, wobei als Gesellschaftsanteile der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft auch solche Rechtsbeziehungen zur Kapitalgesellschaft angesehen werden die im Hinblick auf die Gewinnbeteiligung eine der Gesellschaftern ähnliche Rechtstellung begründen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4402 F/1972 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1972:1971001005.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-53604