Suchen Hilfe
VwGH 15.06.1972, 1005/71

VwGH 15.06.1972, 1005/71

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
RS 1
Auch die Einlage des stillen Gesellschafters begründet eine Forderung, die eine Beteiligung am Gewinn gewährt.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1971/11/25 0980/71 1
Normen
RS 2
Die auch als Gründungssteuer bezeichnete Gesellschaftsteuer will grundsätzlich jeden Ersterwerb von Gesellschaftsrechten an inländischen Kapitalgesellschaften erfassen, wobei als Gesellschaftsanteile der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft auch solche Rechtsbeziehungen zur Kapitalgesellschaft angesehen werden die im Hinblick auf die Gewinnbeteiligung eine der Gesellschaftern ähnliche Rechtstellung begründen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 4402 F/1972
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1971001005.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-53604