VwGH 17.03.1976, 1000/75
VwGH 17.03.1976, 1000/75
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Die Umsatzsteuerpflicht setzt einen Leistungsaustausch, also eine wechselseitige Abhängigkeit von Leistung und Gegenleistung voraus. Gefluderbeiträge der Mitglieder an eine Wasserwerksgenossenschaft, die sich nicht als Entgelt für Einzelleistungen der Genossenschaft darstellen, sind umsatzsteuerfrei. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0993/48 E VwSlg 257 F/1950 RS 1 |
Norm | UStG 1972 §2 Abs1; |
RS 2 | Ein aus der Erreichung des Gemeinschaftszweckes sich ergebender Nutzen spricht nicht gegen die Annahme echter Mitgliedsbeiträge. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4954 F/1976 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1976:1975001000.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-53592