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VwGH 17.03.1976, 0999/75

VwGH 17.03.1976, 0999/75

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Jedes Rechtsgebilde oder sonstige Gebilde, von dem wirtschaftliche Leistungen ausgehen, kann Unternehmer sein. Dabei ist es gleichgültig, ob dieses Gebilde nach bürgerlichem Recht rechtsfähig ist oder nicht.
Normen
RS 2
Die Umsatzsteuerpflicht setzt einen Leistungsaustausch, also eine wechselseitige Abhängigkeit von Leistung und Gegenleistung voraus. Gefluderbeiträge der Mitglieder an eine Wasserwerksgenossenschaft, die sich nicht als Entgelt für Einzelleistungen der Genossenschaft darstellen, sind umsatzsteuerfrei.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0993/48 E VwSlg 257 F/1950 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1976:1975000999.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-53589