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VwGH 09.09.1980, 0994/80

VwGH 09.09.1980, 0994/80

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Werden Adaptierungsarbeiten (Installationen) in zwei Räumen eines Hauses durchgeführt, die nicht zum gleichen Bestandobjekt gehören und überdies in verschiedenen Etagen des Hauses gelegen sind, ist die Frage, ob Herstellungsaufwand oder Erhaltungsaufwand vorliegt, für die für jeden dieser Räume aufgewendeten Kosten unabhängig zu prüfen. Der von der Rechtsprechung vertretene Grundsatz, bei Herstellungscharakter einzelner Arbeiten sei die gesamte Ausgabe als Herstellungsaufwand anzusehen (Zl 46/75 v , Zlen 55 und 186/79 vom ) kann, soweit es sich um Arbeiten handelt, die für den einen oder für den anderen Raum allein ausgeführt wurden, hier nicht angewendet werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1980000994.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-53584