VwGH 20.01.1970, 0988/69
VwGH 20.01.1970, 0988/69
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Einkünfte aus einem Dienstverhältnis zu einer ausländischen diplomatischen Vertretung in Österreich sind zwar Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, ein Steuerabzug vom Arbeitslohn ist jedoch nicht vorzunehmen. Vielmehr werden diese Einkünfte gemäß § 25 EStG 1967 veranlagt, weshalb auch kein Freibetrag gemäß § 93 Abs 4 EStG 1967 abgesetzt werden kann. * E , 988/69 #1 VwSlg 4002 F/1970 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4002 F/1970 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1970:1969000988.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-53573