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VwGH 25.10.1972, 0985/72

VwGH 25.10.1972, 0985/72

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Elementarereignisse wie Erdbeben, Hochwasser, Brände u dgl können eine Änderung der einmal gewährten jährlichen AfA für ein Gebäude erst rechtfertigen, wenn und nachdem sie eingetreten sind. Bloß drohende Ereignisse solcher Art zu berücksichtigen, ist wegen der völligen Ungewißheit, ob sie überhaupt, wann und in welchem Ausmaße sie eintreten werden, unmöglich.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4444 F/1972
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1972000985.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-53570