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VwGH 05.07.1963, 0983/61

VwGH 05.07.1963, 0983/61

Rechtssatz


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Normen
EStG 1953 §15 Abs1 Z1;
EStG 1953 §18 Abs1 Z1;
GewStG §1 Abs1;
RS 1
Eine Fahrschule ist ein Gewerbebetrieb, wenn die zu deren klaglosen

Führung erforderlichen Arbeiten vom Fahrschulinhaber selbst bei voller körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit allein nicht bewältigt werden können und daher Hilfskräfte herangezogen werden müssen.

*

E , 983/61 #1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1961000983.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-53567