VwGH 05.07.1963, 0983/61
VwGH 05.07.1963, 0983/61
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Eine Fahrschule ist ein Gewerbebetrieb, wenn die zu deren klaglosen Führung erforderlichen Arbeiten vom Fahrschulinhaber selbst bei voller körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit allein nicht bewältigt werden können und daher Hilfskräfte herangezogen werden müssen. * E , 983/61 #1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1963:1961000983.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-53567