VwGH 15.06.1976, 0977/75
VwGH 15.06.1976, 0977/75
Rechtssatz
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Norm | BAO §232 Abs1; |
RS 1 | Der Streit über die genaue Höhe der sichergestellten Abgaben ist nicht Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens gegen den Sicherstellungsauftrag, sondern ist in einem Berufungsverfahren gegen den jeweiligen Abgabenbescheid abzuführen. Bezüglich der Gründe, aus denen sich die Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung der Abgaben ergibt, genügt es, wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und den besonderen Umständen des Einzelfalles begründet geschlossen werden kann, daß nur bei raschem Zugriff der Behörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint (Hinweis E , 1565/63 und E , 1474/60). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4988 F/1976 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1976:1975000977.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-53555