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VwGH 03.07.1970, 0975/69

VwGH 03.07.1970, 0975/69

Rechtssätze


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Norm
EStG 1953 §78 Abs1;
RS 1
Ausführungen zur Frage des Nachweises der Berechtigung und Richtigkeit der Durchführung des Jahresausgleiches durch den Arbeitgeber im Falle des Beweisnotstandes (Verlust der Antragsformulare).

*

E , 975/69 #1
Normen
AVG §45 Abs2 impl;
AVG §46 impl;
BAO §166;
BAO §167 Abs2;
FinStrG §98 Abs1 impl;
FinStrG §98 Abs3 impl;
RS 2
Betrifft die Frage, ob die gesetzliche Ermächtigung, zu beurteilen, welche Beweiskraft einem Beweismittel beizumessen ist, im Beschwerdefall zur Abstandnahme von der Durchführung angebotener Beweise berechtigte (UNZULÄSSIGE ANTIZIPATIVE BEWEISWÜRDIGUNG).

*

E , 975/69 #2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1969000975.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-53550