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VwGH 11.01.1968, 0975/66

VwGH 11.01.1968, 0975/66

Rechtssatz


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Norm
UStG 1959 §4 Abs1 Z10;
RS 1
Die Vermietung einer Eigentumswohnung ist insoweit steuerfrei, als der Zins auf die Vermietung des Raumes entfällt; der Teil des Zinses, der auf die Einrichtung entfällt, ist steuerpflichtig, es sei denn, die Einrichtung ist derart geringfügig, daß sie bei der Zinsberechnung von vollkommen untergeordneter Bedeutung war.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3702 F/1968
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1968:1966000975.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-53549