Suchen Hilfe
VwGH 05.04.1957, 0975/55

VwGH 05.04.1957, 0975/55

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
RS 1
Der Umstand, daß ein rechtzeitig bezahlter Abgabenbetrag im Falle der späteren Herabsetzung der Steuer ohne Zinsen zurückgezahlt werden würde, rechtfertigt an sich eine Stundung nicht. Mit dem Hinweis auf das Vorhandensein hinreichender flüssiger Mittel kann ein Stundungsantrag zu Recht abgelehnt werden.

*

E , 975/55 #1 VwSlg 1625 F/1957

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 1625 F/1957
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1957:1955000975.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-53548