VwGH 05.04.1957, 0975/55
VwGH 05.04.1957, 0975/55
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Der Umstand, daß ein rechtzeitig bezahlter Abgabenbetrag im Falle der späteren Herabsetzung der Steuer ohne Zinsen zurückgezahlt werden würde, rechtfertigt an sich eine Stundung nicht. Mit dem Hinweis auf das Vorhandensein hinreichender flüssiger Mittel kann ein Stundungsantrag zu Recht abgelehnt werden. * E , 975/55 #1 VwSlg 1625 F/1957 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 1625 F/1957 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1957:1955000975.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-53548