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VwGH 02.02.1968, 0974/67

VwGH 02.02.1968, 0974/67

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Die Verpachtung ist in der Regel noch nicht als Betriebsausgabe anzusehen, insbesondere wenn es sich um einen bloß auf ein Jahr befristeten Pachtvertrag handelt und der Verpächter weiterhin im Betrieb als Berater des Pächters tätig ist und hiefür ein Honorar erhält. Ein dem Pächter gleichzeitig eingeräumtes Optionsrecht auf die Erwerbung des Betriebes wirkt, wenn es auch vor Ablauf des Pachtverhältnisses ausgeübt wird, nicht auf den Beginn desselben zurück.

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E , 732/67 #1
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1968/02/02 0732/67 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1968:1967000974.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-53544