VwGH 14.04.1966, 0972/65
VwGH 14.04.1966, 0972/65
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Der Begriff der BEDUNGENEN VERMÖGENSEINLAGE iSd § 33 TP 16 Z 1 GebG umfaßt nicht bloß Einlagen, die im Zeitpunkte der Entstehung der Gebührenschuld gem § 16 Abs 1 Z 1 lit a GebG bereits geleistet worden sind, sondern auch solche Einlagen, deren Einbringung im Vertrage VERSPROCHEN worden sind. Die Höhe eines solchen VERSPROCHENEN BETRAGES muß aber, wenn eine betragsmäßige Angabe im Gesellschaftsvertrage fehlt, in einem mängelfreien Verfahren festgestellt werden (Hinweis E , 230/54, VwSlg 953 F/1954). |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1966:1965000972.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
EAAAF-53540