VwGH 11.03.1981, 0958/79
VwGH 11.03.1981, 0958/79
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Ausführungen: § 212 Abs 1 BAO und § 230 BAO (soweit diese Bestimmung von Zahlungserleichterungen handelt) idF vor der Nov 1980/141 sind insoweit nicht anwendbar, als in bezug auf Abgabenschuldigkeiten Einbringungsmaßnahmen nicht in Betracht kommen können (im Bewerdefall hinsichtlich von Lohnsteuerschuldigkeiten gegenüber dem Arbeitnehmer, wenn ein Anwendungsfall des § 82 Abs 2 EStG 1972 nicht vorliegt. |
Normen | |
RS 2 | Die die Einbringung hemmende Wirkung eines diese Eignung besitzenden Ansuchens um Zahlungserleichterungen dauert stets nur so lange, als die vom Ansuchen betroffenen Abgabenschuldigkeiten noch unberichtigt aushaften. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1979000958.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-53530