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VwGH 11.03.1981, 0958/79

VwGH 11.03.1981, 0958/79

Rechtssätze


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Normen
BAO §212 Abs1 idF vor 1980/151;
BAO §230 idF vor 1980/151;
RS 1
Ausführungen: § 212 Abs 1 BAO und § 230 BAO (soweit diese Bestimmung von Zahlungserleichterungen handelt) idF vor der Nov 1980/141 sind insoweit nicht anwendbar, als in bezug auf Abgabenschuldigkeiten Einbringungsmaßnahmen nicht in Betracht kommen können (im Bewerdefall hinsichtlich von Lohnsteuerschuldigkeiten gegenüber dem Arbeitnehmer, wenn ein Anwendungsfall des § 82 Abs 2 EStG 1972 nicht vorliegt.
Normen
BAO §212 Abs1 idF vor 1980/151;
BAO §230 idF vor 1980/151;
RS 2
Die die Einbringung hemmende Wirkung eines diese Eignung besitzenden Ansuchens um Zahlungserleichterungen dauert stets nur so lange, als die vom Ansuchen betroffenen Abgabenschuldigkeiten noch unberichtigt aushaften.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1979000958.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-53530