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VwGH 16.05.1974, 0946/73

VwGH 16.05.1974, 0946/73

Rechtssätze


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Normen
BAO §26 Abs1 impl;
GrenzverkehrsAbk BRD 1964 Kleiner Grenzverkehr Art14;
ZollG 1955 §93 Abs2;
RS 1
Dem Art 14 des Vertrages BGBl 1964/52 wurde durch § 93 Abs 2 ZollG idF 1971/230, nicht derogiert.
Normen
BAO §26 Abs1;
GrenzverkehrsAbk BRD 1964 Kleiner Grenzverkehr Art14;
ZollG 1955 §93 Abs2;
RS 2
Der § 93 Abs 2 ZollG idF 1971/230 geht von der Tatsache aus, daß unter mehreren Wohnsitzen jeweils einer die stärkeren persönlichen Beziehungen des Abgabenpflichtigen auf sich vereinigt, es demnach nur einen Mittelpunkt der Lebensverhältnisse iSd § 4 der bezogenen Gesetzesstelle gibt, und erkennt diesem Umstand im Tatbestandsbild Rechtserheblichkeit zu. Das Gesetz überbürdet damit der Abgabenbehörde die Verpflichtung, zunächst und jedenfalls festzustellen, auf welchen der Wohnsitze des Abgabepflichtigen diese rechtserhebliche Tatsache zutrifft.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1974:1973000946.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-53519