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VwGH 21.12.1966, 0937/66

VwGH 21.12.1966, 0937/66

Rechtssatz


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Normen
BeförderungssteuerG 1953 §1 Abs1;
UStG 1959 §4 Abs1 Z9 litd;
RS 1
Wenn ein Unternehmen im Rahmen seines Handelsbetriebes Heizöl verkauft und mit eigenem Kraftfahrzeug (Tankwagen) seinen Kunden zustellt, so liegt ein wirtschaftlich einheitliches Lieferungsgeschäft vor. Die Beförderungsleistung stellt daher keine selbständige Leistung dar, sie teilt vielmehr umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung und unterliegt somit nicht der Beförderungssteuer. (Hinweis auf E vom , Zl. 0426/55, Vwslg. 1647 F/1957 und auf E vom , Zl. 1437/62)

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1966:1966000937.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-53504