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VwGH 25.04.1952, 0928/51

VwGH 25.04.1952, 0928/51

Rechtssatz


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Normen
EStG 1939 §4 Abs1;
EStG 1953 §4 Abs1;
RS 1
Auch ein unbrauchbar gewordenes oder völlig abgeschriebenes WIRTSCHAFTSGUT bleibt Bestandteil des Betriebsvermögens und muß in den Büchern eines buchführungspflichtigen Gewerbetreibenden als solcher ausgewiesen werden, solange es nicht unter Ansatz seines Teilwertes "entnommen" oder nachweislich völlig wertlos geworden ist.

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E , 0928/51 #1 VwSlg 570 F/1952;

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SW: Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 570 F/1952
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1952:1951000928.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-53489