VwGH 25.04.1952, 0928/51
VwGH 25.04.1952, 0928/51
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Auch ein unbrauchbar gewordenes oder völlig abgeschriebenes WIRTSCHAFTSGUT bleibt Bestandteil des Betriebsvermögens und muß in den Büchern eines buchführungspflichtigen Gewerbetreibenden als solcher ausgewiesen werden, solange es nicht unter Ansatz seines Teilwertes "entnommen" oder nachweislich völlig wertlos geworden ist. * E , 0928/51 #1 VwSlg 570 F/1952; * SW: Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen; |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 570 F/1952 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1952:1951000928.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-53489