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VwGH 17.02.1956, 0919/55

VwGH 17.02.1956, 0919/55

Rechtssatz


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Normen
EStG 1953 §19 Abs1 Z1;
EStG 1953 §36;
EStG 1953 §62;
RS 1
Bezieht ein "Arbeitnehmer" iSd § 36 EStG 1953 von demselben Arbeitgeber iSd genannten Gesetzesstelle Einkünfte, die zwar auf verschiedenen Rechtsgründen beruhen, aber sämtlich dem Lohnsteuerabzug unterliegen, dann ist der Steuerabzug von allen Bezügen einheitlich und nicht etwa von jedem der mehreren Bezügen gesondert durchzuführen. - Das gleiche gilt sinngemäß für Besteuerungszeiträume, für die noch das Einkommensteuergesetz 1939 galt.

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E , 919/55 #1 VwSlg 1364 F/1956

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1364 F/1956;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1956:1955000919.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-53477