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VwGH 12.10.1976, 0909/75

VwGH 12.10.1976, 0909/75

Rechtssatz


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Normen
EStG 1972 §18 Abs1 Z3 lita;
EStG 1972 §18 Abs1 Z3 litc;
RS 1
Ist die Vermietung einer Wohnung in einem von einer Gebietskörperschaft errichteten Wohnhaus davon abhängig, daß der Wohnungswerber einen Baukostenbeitrag leistet, so ist dieser ein mindestens fünfjährig gebundener Betrag im Sinne des Gesetzes, wenn der Mieter den Baukostenbeitrag nur bei Aufgabe des Mietrechtes - vermindert um je 2 % für jedes Jahr des bestandenen Mietverhältnisses - zurückerhält (hier: Wohnung auf Grund der sozialen Wohnbauförderung der Stadt Wien - Wiener Wohnbaufonds). Die Leistung des Betrages erfolgt auch dann unter der von der Vorjudikatur geforderten rechtlichen Bindung, wenn diesbezüglich kein ausdrücklicher Vertrag abgeschlossen wird, der Wohnungswerber sich aber den geforderten Bedingungen unterwirft.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5028 F/1976
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1976:1975000909.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-53463