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VwGH 21.03.1980, 0877/78

VwGH 21.03.1980, 0877/78

Rechtssatz


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Normen
StVO 1960 §1 Abs1;
StVO 1960 §2 Abs1 Z1;
RS 1
Ein Privatgrund (vor einem Gasthaus), der nicht besonders gekennzeichnet ist, daß er (nur) als Abstellfläche für Fahrzeuge von Personen benützt werden darf, die im Gasthaus des Grundeigentümers einkehren, gehört zu öffentlichen Straße. (Hinweis auf E vom , Zl. 2259/76)

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1978000877.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-53413