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VwGH 18.09.1963, 0872/63

VwGH 18.09.1963, 0872/63

Rechtssätze


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Norm
ASVG §49 Abs1;
RS 1
Bei einem infolge Erkrankung dienstunfähigen Angestellten der Urlaubskasse der Arbeiter in der Bauwirtschaft, dem gem § 38 Abs 1 der Besoldungsordnung für die Angestellten dieser Urlaubskasse Dienstbezüge weitergezahlt werden, dem jedoch gem § 38 Abs 5 der bezeichneten Besoldungsordnung ein Rentenanspruch aus der gesetzlichen Sozialversicherung angerechnet wird, sind als Beitragsgrundlagen nicht die vollen, sondern die um die Rentenleistung verminderten Bezüge anzusehen.
Norm
ASVG §49 Abs1;
RS 2
Bei der Beurteilung, auf welches Entgelt und auf welche Sonderzahlungen der Dienstnehmer im konkreten Fall Anspruch hat, muß von den allg. zivilrechtl. Grundsätzen ausgegangen werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1963000872.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-53407