VwGH 18.09.1963, 0872/63
VwGH 18.09.1963, 0872/63
Rechtssätze
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Norm | ASVG §49 Abs1; |
RS 1 | Bei einem infolge Erkrankung dienstunfähigen Angestellten der Urlaubskasse der Arbeiter in der Bauwirtschaft, dem gem § 38 Abs 1 der Besoldungsordnung für die Angestellten dieser Urlaubskasse Dienstbezüge weitergezahlt werden, dem jedoch gem § 38 Abs 5 der bezeichneten Besoldungsordnung ein Rentenanspruch aus der gesetzlichen Sozialversicherung angerechnet wird, sind als Beitragsgrundlagen nicht die vollen, sondern die um die Rentenleistung verminderten Bezüge anzusehen. |
Norm | ASVG §49 Abs1; |
RS 2 | Bei der Beurteilung, auf welches Entgelt und auf welche Sonderzahlungen der Dienstnehmer im konkreten Fall Anspruch hat, muß von den allg. zivilrechtl. Grundsätzen ausgegangen werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1963:1963000872.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
EAAAF-53407