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VwGH 17.05.1963, 0871/62

VwGH 17.05.1963, 0871/62

Rechtssatz


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Normen
EStG 1953 §1 Abs1;
EStG 1953 §11 Abs1;
EStG 1953 §4 Abs3;
RS 1
Ermittelt ein inländischer Rechtsanwalt den Gewinn aus seiner Kanzlei nach den Überschüssen der Einnahmen über die Betriebskosten, dann hat er auch Einnahmen zu versteuern, die zwar auf eine vor dem Zuzug nach Österreich im Ausland ausgeübte anwaltliche Tätigkeit zurückgehen, bei ihm aber erst zur Zeit seiner inländischen unbeschränkten Steuerpflicht eingegangen sind (Hinweis auf RFH-Urteil vom , RStBl 1940, S 355).

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E , 0871/62, VwSlg 2873 F/1963;

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SW: Inländische Einkünfte ausländische Einkünfte

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2873 F/1963;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1962000871.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-53405