VwGH 05.11.1963, 0867/62
VwGH 05.11.1963, 0867/62
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Der Umstand, daß Steuerbeträge zu Unrecht entrichtet wurden, ist vom Antragsteller einwandfrei darzutun, insbesondere dann, wenn feststeht, daß die strittige Lohnsteuer vom Dienstgeber ordnungsgemäß, dh den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte entsprechend einbehalten wurde. * E , 867/62 #1 |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1963:1962000867.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-53398