Suchen Hilfe
VwGH 10.12.1974, 0860/74

VwGH 10.12.1974, 0860/74

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
EStG 1967 §17;
RS 1
Ist der veräußerte Kapitalanteil unentgeltlich erworben worden, so sind zur Ermittlung des Veräußerungsgewinnes dem Veräußerungspreis die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers gegenüberzustellen.
Norm
EStG 1967 §17;
RS 2
Der Zeitpunkt des Erwerbes iSd § 17 Abs 5 EStG 1967 ist nicht der Todestag des Erblassers, sondern der Tag der gerichtlichen Einantwortung des Nachlasses.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 4768 F/1974
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1974:1974000860.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-53388

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden