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VwGH 24.11.1971, 0859/71

VwGH 24.11.1971, 0859/71

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Aus § 70 ASVG ergibt sich, dass es sich um für bestimmte Beitragszeiträume entrichtete Beiträge handelt, die im Rahmen dieser Regelung nicht auf andere Zeiträume umgelegt werden können.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1971000859.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-53387