Suchen Hilfe
VwGH 30.04.1981, 0846/78

VwGH 30.04.1981, 0846/78

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
RS 1
Unter dem Zweck der Zuwendung, der nach § 3 Abs 5 ErbStG 1955 innerhalb zweier Jahre erfüllt sein muß, ist die Einrichtung des Haushaltes zu verstehen (Hinweis E , 966 F/1954 und E , VwSlg 3657 F/1967).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1976/12/01 1778/76 5
Normen
RS 2
Eine einzelne, vom Gebäude nicht trennbare Wohneinheit kann nicht für sich Gegenstand eines Sonderrechtes nach Art eines Überbaues iSd § 435 ABGB sein.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1978000846.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-53364