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VwGH 27.01.1981, 0842/80

VwGH 27.01.1981, 0842/80

Rechtssatz


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Normen
BAO §215;
BAO §239;
BAO §4;
EStG 1972 §45;
EStG 1972 §46;
GewStG §22;
GewStG §23;
KO §20 Abs1;
UStG 1972 §19 Abs2;
UStG 1972 §21 Abs1;
UStG 1972 §21 Abs3;
UStG 1972 §21 Abs4;
RS 1
Erfolgt eine Veranlagung zur ESt, GewSt und USt nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Abgabepflichtigen, die vor der Konkurseröffnung liegende Zeiträume betrifft, und werden dabei die Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld angerechnet, so stellen die Vorauszahlungen selbst dann keinen unter das Aufrechnungsverbot des § 20 Abs 1 KO fallenden Gegenanspruch des Gemeinschuldners gegen die Republik dar, wenn die Gutschrift der Vorauszahlungen zu einem auf dem Abgabenkonto aufscheinenden Guthaben führt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5547 F/1981;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1980000842.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-53362