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VwGH 09.12.1981, 0827/78

VwGH 09.12.1981, 0827/78

Rechtssatz


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Norm
FamLAG 1967 §41 Abs1;
RS 1
Dienstgeber eines Hausbesorgers ist, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, der grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft (Strittig war, ob bei künftigen Eigentumswohnungen die Wohnbaugenossenschaft oder die Hausgemeinschaft der künftigen Wohnungseigentümer zur Leistung des Dienstgeberbeitrages verpflichtet sind).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1978000827.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-53342