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VwGH 05.12.1973, 0817/73

VwGH 05.12.1973, 0817/73

Rechtssätze


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Norm
EStG 1967 §33;
RS 1
Wird an ein Einfamilienhaus ein gedecktes Hallenbad angebaut, um einem an Kinderlähmung erkrankten Familienmitglied die Heilgymnastik zu erleichtern, so kann der Aufwand hiefür nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, weil lediglich eine Vermögensumschichtung vorliegt.
Norm
EStG 1967 §33;
RS 2
Die Anschaffung eines PKW für einen Gehbehinderten könnte in den einzelnen Jahren nur in jenem Umfang als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, als die Anschaffungskosten unter Bedachtnahme auf die Nutzungsdauer auf das einzelne Jahr entfallen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4609 F/1973
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000817.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-53325