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VwGH 30.11.1976, 0813/76

VwGH 30.11.1976, 0813/76

Rechtssatz


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Normen
EStG 1972 §18 Abs2 Z3;
WFG 1968 §2 Abs1 Z9;
RS 1
Der als "Hobby-Werkstatt" bezeichnete und im Kellergeschoß gelegene Raum ist der Gesamtnutzfläche von gemäß § 18 Abs 1 Z 3 EStG 1972 begünstigtem Wohnraum zuzuzählen, wenn er zwecks Entlastung des herkömmlichen Wohnraumes zumindest teilweise für den Aufenthalt oder für eine Tätigkeit, die sonst innerhalb des geschlossenen Wohnungsverbandes vorgenommen wird, bestimmt ist und er damit im weiteren Sinn der Wohnkultur dient.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5050 F/1976
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1976:1976000813.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-53319