VwGH 30.11.1976, 0813/76
VwGH 30.11.1976, 0813/76
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Der als "Hobby-Werkstatt" bezeichnete und im Kellergeschoß gelegene Raum ist der Gesamtnutzfläche von gemäß § 18 Abs 1 Z 3 EStG 1972 begünstigtem Wohnraum zuzuzählen, wenn er zwecks Entlastung des herkömmlichen Wohnraumes zumindest teilweise für den Aufenthalt oder für eine Tätigkeit, die sonst innerhalb des geschlossenen Wohnungsverbandes vorgenommen wird, bestimmt ist und er damit im weiteren Sinn der Wohnkultur dient. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5050 F/1976 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1976:1976000813.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-53319