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VwGH 25.04.1978, 0813/75

VwGH 25.04.1978, 0813/75

Rechtssätze


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Norm
EStG 1972 §1 Abs1;
RS 1
Dem Abgabepflichtigen stehen bei Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens die nach innerstaatlichem Recht eingeräumten Steuerbegünstigungen grundsätzlich in dem Umfang und in der Weise zu, wie sie das innerstaatliche Recht vorsieht.
Normen
DBAbk Schweiz 1954 Art2 Abs2 Schlußprotokoll;
DBAbk Schweiz 1954 Art3 Abs2 Schlußprotokoll;
DBAbk Schweiz 1954 Art4 Abs2 Schlußprotokoll;
DBAbk Schweiz 1954 Art5 Abs2 Schlußprotokoll;
DBAbk Schweiz 1954 Art6 Abs2 Schlußprotokoll;
DBAbk Schweiz 1954 Art7 Abs2 Schlußprotokoll;
DBAbk Schweiz 1954 Art8 Abs2 Schlußprotokoll;
DBAbk Schweiz 1954 Art9 Abs2 Schlußprotokoll;
EStG 1972 §33;
RS 2
Die Steuerabsetzbeträge sind noch nicht bei der Ermittlung des dem Progressionsvorbehalt entsprechenden Steuersatzes zu berücksichtigen, sondern vielmehr erst und nur von der Steuer abzuziehen, die sich bei Anwendung dieses Steuersatzes auf das im Inland zu versteuernde Einkommen ergibt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5247 F/1978
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1978:1975000813.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-53318