VwGH 12.03.1963, 0808/62
VwGH 12.03.1963, 0808/62
Rechtssätze
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Norm | EStG 1953 §67 Abs8; |
RS 1 | Werden an Arbeitnehmer Provisionen für Diensterfindungen monatlich ausgezahlt, dann sind sie als laufende Bezüge zu versteuern und nicht gemäß § 67 Abs 8 des Einkommensteuergesetzes begünstigt zu behandeln. Dies gilt auch dann, wenn die monatlichen Zahlungen nur "vorschußweise" geleistet und zweimal im Jahre endgültig abgerechnet werden. |
Norm | BAO §21; |
RS 2 | Bei der Auslegung von Gesetzen sind die Gesetzesmaterialien nicht heranzuziehen, wenn der Wortlaut des Gesetzes unmißverständlich ist. * E , 808/62 #2 VwSlg 2823 F/1963 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2823 F/1963 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1963:1962000808.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-53314