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VwGH 12.03.1963, 0808/62

VwGH 12.03.1963, 0808/62

Rechtssätze


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Norm
EStG 1953 §67 Abs8;
RS 1
Werden an Arbeitnehmer Provisionen für Diensterfindungen monatlich ausgezahlt, dann sind sie als laufende Bezüge zu versteuern und nicht gemäß § 67 Abs 8 des Einkommensteuergesetzes begünstigt zu behandeln. Dies gilt auch dann, wenn die monatlichen Zahlungen nur "vorschußweise" geleistet und zweimal im Jahre endgültig abgerechnet werden.
Norm
BAO §21;
RS 2
Bei der Auslegung von Gesetzen sind die Gesetzesmaterialien nicht heranzuziehen, wenn der Wortlaut des Gesetzes unmißverständlich ist.

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E , 808/62 #2 VwSlg 2823 F/1963

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2823 F/1963
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1962000808.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-53314