VwGH 27.06.1978, 0789/78
VwGH 27.06.1978, 0789/78
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Von einer Betriebsprüfung aufgedeckte Bilanzierungsfehler sind in den Bilanzen so weit zurückgehend zu berichtigen, wie sie zurückreichen. Inwieweit die nachträgliche Berücksichtigung der Auswirkungen bei der Gewinnfeststellung möglich ist, richtet sich nach den Verfahrensvorschriften (Möglichkeiten der Wiederaufnahme von Verfahren). |
Norm | |
RS 2 | |
Norm | |
RS 3 | Bei Prüfung der Frage, ob bei einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer eine Rückstellung für eine Pensionszusage gebildet werden darf, ist es geboten, an die Voraussetzungen für die Rückstellungsbildung einen strengen Maßstab anzulegen, sollte nicht willkürlichen Gewinnverlagerungen Tür und Tor geöffnet werden (Hinweis E , 0913/75). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1978:1978000789.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-53288