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VwGH 30.06.1967, 0785/67

VwGH 30.06.1967, 0785/67

Rechtssatz


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Normen
B-VG Art131 Abs1 Z1;
FinStrG §75;
FinStrG §79;
VwGG §34 Abs1;
RS 1
Gegen einen nach rechtskräftig abgeschlossenem Finanzstrafverfahren erlassenen verfahrensrechtlichen Bescheid über das Recht auf Akteneinsicht ist ein Rechtsmittel zulässig. Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof kann daher erst gegen die Entscheidung der zweiten Instanz erhoben werden. *

B , 785/67 #1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1967:1967000785.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-53280