VwGH 30.06.1967, 0785/67
VwGH 30.06.1967, 0785/67
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Gegen einen nach rechtskräftig abgeschlossenem Finanzstrafverfahren erlassenen verfahrensrechtlichen Bescheid über das Recht auf Akteneinsicht ist ein Rechtsmittel zulässig. Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof kann daher erst gegen die Entscheidung der zweiten Instanz erhoben werden. * B , 785/67 #1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1967:1967000785.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-53280