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VwGH 26.02.1971, 0783/69

VwGH 26.02.1971, 0783/69

Rechtssätze


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Norm
EStG 1953 §3 Abs1 Z1;
RS 1
Die Steuerfreiheit des Wertes der Reinigung der Arbeitskleidung gilt nur für Naturalleistungen des Arbeitgebers (hier: Mozarteum-Orchester) und nicht für pauschal vereinbarte Zulagen, die zur Abgeltung der Kosten der vom Arbeitnehmer selbst veranlaßten Reinigung der Arbeitskleidung bezahlt werden.

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E , 0783/69 #1 VwSlg 4191 F/1971;
Normen
EStG 1967 §36 Abs1;
EStG 1967 §36 Abs3;
RS 2
§ 36 Abs 1 letzter Satz EStG 1967 besagt nur, wer Arbeitgeber ist, nicht aber, ob ein Dienstverhältnis vorliegt; letztere Frage ist nach § 36 Abs 3 EStG 1967 zu beurteilen.

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E , 0783/69 #2 VwSlg 4191 F/1971;
Normen
BAO §21 Abs1;
KBG §10;
KBG §11;
RS 3
Ob gemäß § 10 KinderbeihilfenG und § 11 KinderbeihilfenG ein Dienstverhältnis vorliegt und wer Arbeitgeber ist, ist nach den Grundsätzen des § 36 EStG zu beurteilen, dabei ist gemäß § 21 BAO in wirtschaftlicher Betrachtungsweise vorzugehen. *

E , 0783/69 #3 VwSlg 4191 F/1971;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4191 F/1971
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1969000783.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-53277