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VwGH 12.10.1976, 0780/76

VwGH 12.10.1976, 0780/76

Rechtssätze


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Normen
AVG §39 Abs1;
AVG §45 Abs2 impl;
BauO Tir 1974 impl;
RS 1
Zur Frage, ob von einem bestimmten Betrieb eine nach baurechtlichen Bestimmungen unzulässige Immission ausgeht, ist die Beiziehung technischer und medizinischer Sachverständiger erforderlich (Hinweis E , 434/58, VwSlg 5018 A/1959).
Normen
AVG §39 Abs1;
AVG §45 Abs2 impl;
RS 2
Bei Lärmbelästigungen sind exakte Messungen durchzuführen; der Befund der SV darf nicht auf Annahmen und Erfahrungswerten beruhen.
Norm
BauRallg;
RS 3
Ergibt sich für ein Projekt ein Versagungsgrund, der durch eine Projektänderung beseitigt werden kann, ist der Bauwerber auf diesen Umstand hinzuweisen. Erst dann, wenn sich der Bauwerber weigert, dem Rechnung zu tragen und eine entsprechende Änderung des Projektes vorzunehmen, darf das Bauvorhaben zu Recht abgelehnt werden. (Hinweis auf E vom , Zl. 3349/54 RS)

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 9147 A/1976
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1976:1976000780.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-53275