VwGH 12.10.1976, 0780/76
VwGH 12.10.1976, 0780/76
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Zur Frage, ob von einem bestimmten Betrieb eine nach baurechtlichen Bestimmungen unzulässige Immission ausgeht, ist die Beiziehung technischer und medizinischer Sachverständiger erforderlich (Hinweis E , 434/58, VwSlg 5018 A/1959). |
Normen | |
RS 2 | Bei Lärmbelästigungen sind exakte Messungen durchzuführen; der Befund der SV darf nicht auf Annahmen und Erfahrungswerten beruhen. |
Norm | BauRallg; |
RS 3 | Ergibt sich für ein Projekt ein Versagungsgrund, der durch eine Projektänderung beseitigt werden kann, ist der Bauwerber auf diesen Umstand hinzuweisen. Erst dann, wenn sich der Bauwerber weigert, dem Rechnung zu tragen und eine entsprechende Änderung des Projektes vorzunehmen, darf das Bauvorhaben zu Recht abgelehnt werden. (Hinweis auf E vom , Zl. 3349/54 RS) |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 9147 A/1976 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1976:1976000780.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
FAAAF-53275