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VwGH 16.12.1966, 0780/65

VwGH 16.12.1966, 0780/65

Rechtssätze


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Norm
EStG 1953 §4 Abs1;
RS 1
Bücher, Druckwerke und Verlagsrechte sind bei Personen, die als Verleger gewerblich tätig sind, als NOTWENDIGES Betriebsvermögen anzusehen, und zwar auch dann, wenn diese Wirtschaftsgüter buchmäßig anders behandelt wurden. *

E , 0780/65 #1 VwSlg 3543 F/1966;
Norm
EStG 1953 §4 Abs1;
RS 2
Ein Kaufmann kann Wirtschaftsgüter, die zum notwendigen Betriebsvermögen gehören (hier Gebetbücher und Verlagsrechte bei einem Verleger), nicht als Privater veräußern. Die Veräußerung ist vielmehr bei Ermittlung des Gewinnes aus Gewerbebetrieb zu berücksichtigen.

*

E , 0780/65 #2 VwSlg 3543 F/1966;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3543 F/1966
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1966:1965000780.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-53274