VwGH 09.06.1965, 0775/64
VwGH 09.06.1965, 0775/64
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Die Entschädigung in Enteignungsfällen ist kein echter Schadenersatz, sondern ein Entgelt für eine Leistung. Die Entschädigung, die ein Waldeigentümer für die Einräumung von Leitungsrechten für elektrische Hochspannungsleitungen an seiner Liegenschaft erhält, ist daher, auch wenn die Einräumung der Leitungsrechte durch behördlichen Bescheid verfügt wird, umsatzsteuerbar. (Hinweis auf E VS vom , 126/62). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1965:1964000775.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-53268