VwGH 23.04.1965, 0768/64
VwGH 23.04.1965, 0768/64
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Der Grundsatz der Einzelbewertung schließt nicht aus, daß Gruppen gleichartiger Gegenstände zusammengefaßt werden und ihr Wert gemeinsam festgestellt wird (Gruppenbewertung). Es ist dies jedoch nur dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Bewertung für alle in der Gruppe zusammengefaßten Gegenstände im wesentlichen die gleichen sind. * E , 768/64 #1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1965:1964000768.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-53258