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VwGH 05.10.1962, 0748/62

VwGH 05.10.1962, 0748/62

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Für ein Wirtschaftsgut, das bereits im BETRIEBE vorhanden ist, kann, solange es noch nicht in Benützung genommen worden ist, zwar nicht die gewöhnliche Absetzung für Abnutzung, wohl aber die begünstigte vorzeitge Absetzung nach dem Bewertungsfreiheitsgesetz in Anspruch genommen werden. Die vorzeitige Abschreibung von ANLAGEGÜTERN, die zu einer "Großanlage" gehören, ist also auch möglich, bevor noch alle Teile der Großanlage geliefert und in Tätigkeit sind.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2712 F/1962
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1962:1962000748.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-53220