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VwGH 22.04.1980, 0733/80

VwGH 22.04.1980, 0733/80

Rechtssätze


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Normen
EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
EStG 1972 §24 Abs2;
EStG 1972 §37 Abs2 Z2;
EStG 1972 §37 Abs2 Z3;
RS 1
Scheidet ein Arzt bei Weiterführung seiner Privatpraxis aus seinem Angestelltenverhältnis in einem Krankenhaus aus, so ist die "Sondergebühren" erbringende selbständige Tätigkeit im Krankenhaus kein Teilbetrieb, der aufgehoben wurde. In einem solchen Fall kommt der ermäßigte Steuersatz nach § 37 weder Aufgabe eines Teilbetriebes noch wegen eines Gewinnes infolge Wechsels der Gewinnermittlungsart in Betracht.
Normen
EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
EStG 1972 §24 Abs2;
EStG 1972 §37 Abs2 Z2;
EStG 1972 §37 Abs2 Z3;
RS 2
Die Veräußerung eines Teilbetriebes setzt die Veräußerung eines organisch in sich geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teiles eines Betriebes voraus, der es auf Grund seiner Geschlossenheit dem Erwerber ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen. Auf den Fall der Aufgabe eines Teilbetriebes übertragen bedeutet dieser Rechtssatz, daß die veräußerten bzw in das Privatvermögen übertragenen Wirtschaftsgüter einen komplexen Organismus bilden müssen, der - für den fiktiv gedachten Fall der Veräußerung - den Fortbetrieb durch den Erwerber ermöglicht.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1980000733.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-53195