VwGH 01.02.1980, 0732/79
VwGH 01.02.1980, 0732/79
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Ausführungen darüber, welche Gebäudeteile nicht zum notwendigen Betriebsvermögen (Gebäude für Wohnzwecke betriebszugehöriger Arbeitnehmer) gehören. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie VwGH Erkenntnis 1978/10/10 0195/78 1
(hier: Dienstwohnung für Sohn in einem Bäckereibetrieb). |
Normen | |
RS 2 | Wohnungen, die dazu bestimmt sind, die Söhne des Unternehmers und deren Familien aufzunehmen, sind bei einem mittleren Gewerbebetrieb (hier Tischlerei mit 25 Arbeitnehmern) keine Dienstwohnungen, sondern notwendiges Privatvermögen. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie VwGH Erkenntnis 1980/02/01 1535/79 2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1980:1979000732.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-53193