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VwGH 01.02.1980, 0732/79

VwGH 01.02.1980, 0732/79

Rechtssätze


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Normen
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §8 Abs2 Z1;
RS 1
Ausführungen darüber, welche Gebäudeteile nicht zum notwendigen Betriebsvermögen (Gebäude für Wohnzwecke betriebszugehöriger Arbeitnehmer) gehören.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1978/10/10 0195/78 1 (hier: Dienstwohnung für Sohn in einem Bäckereibetrieb).
Normen
UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
UStG 1972 §12 Abs2;
RS 2
Wohnungen, die dazu bestimmt sind, die Söhne des Unternehmers und deren Familien aufzunehmen, sind bei einem mittleren Gewerbebetrieb (hier Tischlerei mit 25 Arbeitnehmern) keine Dienstwohnungen, sondern notwendiges Privatvermögen.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1980/02/01 1535/79 2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1979000732.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-53193

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