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VwGH 02.02.1968, 0732/67

VwGH 02.02.1968, 0732/67

Rechtssätze


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Normen
BAO §14 Abs1;
EStG 1953 §16 Abs3;
RS 1
Die Verpachtung ist in der Regel noch nicht als Betriebsausgabe anzusehen, insbesondere wenn es sich um einen bloß auf ein Jahr befristeten Pachtvertrag handelt und der Verpächter weiterhin im Betrieb als Berater des Pächters tätig ist und hiefür ein Honorar erhält. Ein dem Pächter gleichzeitig eingeräumtes Optionsrecht auf die Erwerbung des Betriebes wirkt, wenn es auch vor Ablauf des Pachtverhältnisses ausgeübt wird, nicht auf den Beginn desselben zurück.

*

E , 732/67 #1
Normen
BAO §248;
BAO §277;
RS 2
Aus dem Umstand, daß § 248 BAO dem Haftungspflichtigen das Recht einräumt, unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung zur Haftung auch gegen den Abgabenbescheid mittels Berufung die Rechte geltend zu machen, die dem Abgabepflichtigen zustehen, kann nicht geschlossen werden, daß die beiden vom Haftungspflichtigen eingebrachten Berufungen zu einem gemeinsamen Verfahren zu verbinden sind. *

E , 732/67 #2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1968:1967000732.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-53186