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VwGH 05.12.1960, 0718/57

VwGH 05.12.1960, 0718/57

Rechtssatz


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Norm
EStG 1953 §59;
RS 1
Ist ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber zwar nur nebenberuflich tätig, erhält er aber für diese Tätigkeit eine nach Monaten bemessene feste Vergütung, dann ist der Monat als Lohnzahlungszeitraum anzusehen. Es kann dann nicht die Lohnsteuer entsprechend der auf Tage umgerechneten Arbeitszeit bei diesem Arbeitgeber nach einzelnen Taglöhnen berechnet werden (Hinweis E , 1514, 1537, 1538/55, VwSlg 1328 F/1955).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2340 F/1960
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1960:1957000718.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-53162