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VwGH 04.12.1959, 0718/56

VwGH 04.12.1959, 0718/56

Rechtssätze


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Norm
EStG 1953 §10 Abs1 Z5;
RS 1
Hat ein buchführungspflichtiger Landwirt den ihm von der Zuckerfabrik gelieferten Prämienzucker als Privatentnahme mit dem von der Fabrik angewendeten Verrechnungswert ausgebucht, während er ihn tatsächlich um einen über diesem Werte liegenden Preis veräußert hat, dann kann der für das Jahr dieser "Entnahme" festgestellte Verlust nicht gemäß § 10 Abs 1 Z 5 EStG 1953 mit den Gewinnen späterer Jahre ausgeglichen werden.
Normen
EStG 1953 §4 Abs3;
EStG 1953 §8 Abs1;
RS 2
Im Anschluß an § 8 EStG 1953 läßt sich der Begriff "Betriebseinnahmen" dahin definieren, daß darunter alle in Geld oder Geldeswert bestehenden Wirtschaftsgüter, die dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebes zufließen, zu verstehen sind.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2125 F/1959;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1959:1956000718.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-53161