VwGH 24.11.1980, 0716/79
VwGH 24.11.1980, 0716/79
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 ist die Abschreibung eines Wirtschaftsgutes auf den niedrigeren Teilwert unzulässig. - Beim Übergang von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 kann eine in der Vergangenheit eingetretene Wertminderung des Wirtschaftsgutes durch Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert in der ersten Schlußbilanz nachgeholt werden (vgl E , 2143/77). - Wurde ein Firmenwert gegen Leibrente erworben, kann die Geltendmachung der Rentenzahlungen als Betriebsausgaben mit einer allfälligen Abschreibung des Firmenwertes auf den niedrigeren Teilwert in keinen wie immer gearteten Zusammenhang gebracht werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5533 F/1980 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1980:1979000716.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
TAAAF-53159