VwGH 22.01.1970, 0709/68
VwGH 22.01.1970, 0709/68
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Für die Frage, ob eine in einem Vertragsverhältnis stehende Person ihre Tätigkeit selbständig ober nicht selbständig ausübt, ist von wesentlicher Bedeutung, ob sie ein Unternehmerwagnis trägt und bei ihren Entschlüssen von einer über die ausdrückliche übernommene Vertragsverpflichtung hinausgehenden Bindung an Weisungen des Auftraggebers freibleibt oder nicht. Von Bedeutung ist auch die Regelung des Ersatzes der mit der Ausübung der Tätigkeit verbundenen Kosten, denn dem nicht selbständig tätigen Dienstnehmer muß der Dienstgeber gemäß § 1014 ABGB und § 1151 ABGB die mit der Verrichtung der aufgetragenen Geschäftsbesorgung verbundenen Auslagen ersetzen, dem selbständig Tätigen gebührt nur der im Vertrag ausbedungene Kostenersatz (Hinweis E , 1654/48, VwSlg 212 F/1950; E , 0060/52, VwSlg 750 F/1953; E , 1051/51, VwSlg 876 F/1954; E , 2034/55 und E , 298/68). * E , 0709/68 #1 VwSlg 4006 F/1970; |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4006 F/1970 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1970:1968000709.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-53152