Suchen Hilfe
VwGH 22.01.1970, 0709/68

VwGH 22.01.1970, 0709/68

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS 1
Für die Frage, ob eine in einem Vertragsverhältnis stehende Person ihre Tätigkeit selbständig ober nicht selbständig ausübt, ist von wesentlicher Bedeutung, ob sie ein Unternehmerwagnis trägt und bei ihren Entschlüssen von einer über die ausdrückliche übernommene Vertragsverpflichtung hinausgehenden Bindung an Weisungen des Auftraggebers freibleibt oder nicht. Von Bedeutung ist auch die Regelung des Ersatzes der mit der Ausübung der Tätigkeit verbundenen Kosten, denn dem nicht selbständig tätigen Dienstnehmer muß der Dienstgeber gemäß § 1014 ABGB und § 1151 ABGB die mit der Verrichtung der aufgetragenen Geschäftsbesorgung verbundenen Auslagen ersetzen, dem selbständig Tätigen gebührt nur der im Vertrag ausbedungene Kostenersatz (Hinweis E , 1654/48, VwSlg 212 F/1950; E , 0060/52, VwSlg 750 F/1953; E , 1051/51, VwSlg 876 F/1954; E , 2034/55 und E , 298/68).

*

E , 0709/68 #1 VwSlg 4006 F/1970;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 4006 F/1970
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1968000709.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-53152